Energieversorgung sichern - Klimaschutz verstärken

Mi, 10.01.2007
 
Die EU-Kommission hat in Brüssel ein Maßnahmenpaket zum Thema Energie und Klimaschutz vorgestellt. Die Energieversorgung sichern, Wettbewerbsfähigkeit stärken und den Klimawandel bekämpfen: Das sind die drei Säulen, die im EU-Papier erwähnt werden.
"Angesichts der Herausforderungen, die sich stellen – vom Klimawandel bis zur Globalisierung –, brauchen wir eine neue Politik. Europa muss zu einer kohlenstoffarmen Welt hinführen", erklärte Kommissionspräsident José Manuel Barroso. 
 

Ausbau des Energiebinnenmarktes

 
Von der EU-Kommission in Auftrag gegebene Studien hätten ergeben, dass der Binnenmarkt im Bereich Strom und Gas nicht ausreichend funktioniere, so Barroso. Deswegen sei die Entflechtung von Energieproduzenten und den Betreibern der Strom- und Gasnetze erforderlich.
 
Eine Trennung sei nötig, damit neue Anbieter in den Markt eintreten könnten, so der Kommissionspräsident. Außerdem würden Anreize für wichtige Investitionen in grenzüberschreitende Netze entstehen.
 
Den europäischen Markt könne eine europäische Regulierungsbehörde beaufsichtigen, führte Barroso weiter aus. Die nationalen Behörden hätten hierzu nicht die rechtlichen Möglichkeiten, da sie auf die nationalen Märkte beschränkt seien.
 
"Eine einheitliche Binnenmarktpolitik hat auch eine internationale Dimension", sagte Barroso. Wer nach innen abgestimmt vorgehe, könne auch besser mit Drittländern verhandeln.
 

Schnellerer Umstieg auf kohlenstoffarme Energien

 
Die Kommission plädiert in ihrem Strategiepapier dafür, erneuerbare Energien stärker als bisher auszubauen. Bei deren Produktion und Verbrauch entstünde kein beziehungsweise kaum Kohlendioxid.
 
Für das Jahr 2020 strebt Brüssel einen Anteil von 20 Prozent erneuerbarer Energien an der Gesamtenergieerzeugung an. Eine solche verbindliche Maßgabe für den Gesamtenergieverbrauch existierte bisher nicht.
 
Zur Zielerreichung müssten alle drei Komponenten dieses Energiesektors ausgebaut werden: Strom, Biokraftstoffe und Heizung / Kühlung. Das Ziel soll durch einen 10-prozentigen Mindestanteil der Biokraftstoffe an allen Kraftstoffen flankiert werden. Auch das geht über die bisherige Ziellinie für die Biokraftstoffe hinaus.
 
Gleichzeitig will die Kommission die Forschung an neuen Energietechnologien vorantreiben. Hierzu wird sie 2007 ein gesondertes Programm auflegen. Die jährlichen Forschungsausgaben sollen für den Bereich Energie bis 2014 um mindestens 50 Prozent aufgestockt werden.
 
 

Effiziente Energienutzung

 
Die Kommission hält am Ziel fest, den Gesamtverbrauch an Primärenergie bis 2020 um 20 Prozent senken zu wollen. Hierzu sollen unter anderem schnell kraftstoffsparende Fahrzeuge eingeführt, Geräte besser gekennzeichnet und die Energieeffizienz der Gebäude verbessert werden. Auch gelte es den gesamten Weg der Wärme- und Stromerzeugung effizienter zu gestalten.
 
Das Gremium befürwortet darüber hinaus, ein internationales Energieeffizienz-Abkommen abzuschließen.
 

Internationale Klimapolitik

 
Die Kommission fordert mit Blick auf die zu schließenden Klimaabkommen für die Jahre ab 2012 verstärkte Anstrengungen. Die entwickelten Länder müssten ihre Emissionen um durchschnittlich 30 Prozent gegenüber 1990 mindern.
 
"Nur wenn alle entwickelten Länder mit ambitionierten Schritten vorangehen, werden die Entwicklungsländer ihren Beitrag leisten", so EU-Umweltkommissar Stavros Dimas.
 
Die Kommission schlägt vor, dass die EU unabhängig vom Erfolg der Klimaverhandlungen ihren Treibhausgasausstoß um mindestens 20 Prozent senkt.
 
Das Strategiepapier der EU-Kommission wird auf der Tagesordnung der EU-Umwelt- und EU-Energieministerräte im Februar stehen. Anschließend widmet sich der EU-Frühjahrsgipfel der Staats- und Regierungschefs dem Thema Energie- und Klimaschutz. Die EU-Kommission hofft, dass ihre Vorschläge hier Unterstützung erhalten. Bei einer Annahme der Vorschläge wird die Kommission im Sommer 2007 konkrete Vorschläge für entsprechende Änderungen der bestehenden europäischen Richtlinien und Verordnungen machen.

Der EU-Verfassungsvertrag hätte Energie in die Bereiche mit geteilten Zuständigkeiten überführt. Da er nicht in Kraft getreten ist, gilt folgendes: Die Zuständigkeit der Europäischen Union bei Atomenergie ergibt sich aus dem Euratom-Vertrag. Artikel 40 ermächtigt die EU-Kommission, über den gegenwärtigen Stand und die Entwicklung der Atomindustrie zu berichten. Energiepolitik ist ansonsten vorrangig Sache der EU-Mitgliedsstaaten. EU-Zuständigkeiten für Binnenmarkt, Wettbewerb und Umwelt lassen aber auch Vorgaben den Energiesektor betreffend zu. Ein Beispiel wären die Transeuropäischen Netze, die auch im Energiesektor verfolgt werden.

 
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