Visum-Bestimmungen

 
Die Bundesregierung freut sich auf Journalistinnen und Journalisten, die über die deutsche G8-Präsidentschaft berichten wollen. Zur Information haben wir hier die geltenden Einreisebestimmungen zusammengestellt.

Wer benötigt ein Visum?

 
Angehörige der EU-Staaten benötigen zur Einreise in die Bundesrepublik Deutschland kein Visum. Alle übrigen Ausländer sind für Aufenthalte in Deutschland grundsätzlich visumpflichtig. Für Besuchsaufenthalte bis zu drei Monaten pro Halbjahr benötigen Angehörige der Staaten kein Visum, für die die Europäische Union die Visumpflicht aufgehoben hat.
 
>> Staatenliste zur Visumpflicht bzw. -freiheit bei Einreise in die Bundesrepublik Deutschland
 

Antragsverfahren

 
Der Visumantrag ist vom Antragsteller grundsätzlich persönlich bei der Auslandsvertretung an seinem Wohnort mit allen erforderlichen Unterlagen einzureichen. Um zeitaufwändige Nachforderungen zu vermeiden, sollten Reisende sich rechtzeitig vor Reisebeginn mit der zuständigen Auslandsvertretung in Verbindung setzen und sich nach den jeweiligen örtlichen Besonderheiten erkundigen.
 
Das Visumantragsformular erhalten Reisende bei Antragstellung kostenlos von der jeweiligen Auslandsvertretung (in der ortsüblichen Sprachfassung).
 
Die auf der Website des Auswärtigen Amts abrufbaren Formulare können ebenfalls bei der zuständigen Auslandsvertretung eingereicht werden. Sie sind jedoch immer im Original (mindestens in einfacher Ausfertigung) und nur in der von der Auslandsvertretung benutzten Sprachversion vorzulegen.
 
Bitte erkundigen Sie sich zuvor bei der Auslandsvertretung, bei der der Antrag gestellt werden soll.
 
>> Informationen zur Einreise nach Deutschland auf der Website des Auswärtigen Amts
>> Deutsche Auslandsvertretungen
 

Bearbeitungsdauer

 
Im Regelfall benötigen die Auslandsvertretungen zwischen zwei und zehn Arbeitstagen, um über einen Antrag für ein Visum für einen kurzfristigen Aufenthalt zu entscheiden.
 
Bei einem Antrag für ein Visum, das zu einem längerfristigen Aufenthalt oder zur Arbeitsaufnahme berechtigt, muss mit einer mehrmonatigen Bearbeitungszeit gerechnet werden. 
 
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