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Die deutschen Flughäfen sind sicher

Mi, 22.11.2006
Fluggastkontrollen am Flughafen
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Foto: Ute Grabowsky
Kontrollen sind wichtig
Die Luftsicherheitsmaßnahmen in Deutschland haben im internationalen Vergleich ein hohes Niveau. Sie werden regelmäßig der jeweiligen Bedrohungslage angepasst.
Die vereitelten Anschlagspläne am Frankfurter Flughafen zeigen: Hohe Sicherheitsstandards an Flughäfen sind erforderlich. Die Geräte der Luftsicherheitskontrollen entsprechen dem modernsten Stand der Technik. Es kommt nur qualifiziertes Kontrollpersonal zum Einsatz. Das heißt: Das Personal muss von der Bundespolizei für geeignet befunden werden.
 
Nach den Anschlägen vom 11. September 2001 wurde die Sicherheit gerade auch an den Flughäfen nochmals deutlich verbessert. Die Bundesregierung reagierte schnell und verabschiedete mehrere Sicherheitspakete. Auch auf europäischer Ebene wurde gehandelt: Die Europäische Union stellte durch verschiedene Verordnungen sicher, dass erforderliche Standards europaweit angewendet werden.
 

Maßnahmen der Bundesregierung

 
  • Die Bundesregierung verschärfte die Zuverlässigkeitsüberprüfungen für das Personal an den Flughäfen und der Flugsicherungsunternehmen. Die verbesserte Überprüfung betrifft 260.000 Personen.
  • Seit dem 19. Januar 2004 wird das Flughafenpersonal einschließlich der Flugzeugbesatzungen beim Zutritt in sensible Bereiche der Flughäfen umfassend durchsucht. 
  • Die sensiblen Bereiche dehnten alle größeren Verkehrsflughäfen seit dem 1. Januar 2006 auf fast den gesamten Sicherheitsbereich aus. Vor dem Zugang oder der Zufahrt zum Vorfeld des Flugfelds werden Personen, Waren und Fahrzeuge kontrolliert. 
  • Das aufgegebene Gepäck wird seit dem 1. Januar 2003 vollständig kontrolliert. 
  • Die Bundespolizei hat ihre Präsenz auf deutschen Flughäfen deutlich erhöht. An allen großen Flughäfen gibt es Entschärfergruppen. Ihre Aufgabe ist es, etwa herrenlose Gepäckstücke rasch und professionell zu überprüfen. 
  • Auf gefährdeten Flügen können in deutschen Flugzeugen bewaffnete Flugsicherheitsbegleiter ("Skymarschalls") der Bundespolizei eingesetzt werden.

 

Europäische Regelungen

 
Bestimmte Gegenstände dürfen nicht in die Flugzeugkabinen mitgenommen und nicht mit dem Gepäck aufgegeben werden. Das ordnete die Europäische Kommission zum 1. Februar 2004 an.
 
In die Kabinen verboten sind Schusswaffen. Dazu gehören Spielzeugpistolen – auch mit Zündplättchen – und Feuerzeuge, die Waffen imitieren. Ebenfalls nicht mit an Bord genommen werden dürfen: Teppichmesser, Baseball- und Golfschläger sowie Überallzündhölzer und hochprozentige alkoholische Getränke. Das Verbot umfasst auch radioaktives Material, Bakterien, Viren und Feuerlöscher.
 
Außerdem gibt es Gegenstände, die nicht mit dem Gepäck aufgegeben werden dürfen wie Sprengkörper, Benzin, Feuerzeuge, radioaktives Material und Fahrzeugbatterien.
 

Begrenzung von Flüssigkeiten

 
Am 10. August 2006 vereitelten die britischen Sicherheitskräfte in London einen Anschlag mit flüssigen Sprengstoffen auf den Luftverkehr. Als Reaktion legte die Europäische Union fest, dass nur noch eine begrenzte Menge an Flüssigkeiten im Handgepäck erlaubt ist.
  
Das einzelne Behältnis darf nicht größer als 100 ml sein. Als Flüssigkeiten gelten auch Gegenstände in ähnlicher Konsistenz, also Gels, Sprays, Shampoos, Sonnenlotion, Öle, Cremes und Zahnpasta.
 
Alle Behältnisse müssen bequem und vollständig in einen durchsichtigen, wieder verschließbaren Plastikbeutel mit einem Volumen von 1 Liter passen. Das Verschließen einfacher Plastikbeutel mit Hilfsmitteln (etwa Gummiband) ist nicht gestattet. Pro Fluggast ist nur ein Beutel zulässig. Die Beutel sind im Handel als wieder verschließbare 1-Liter-Gefrierbeutel erhältlich.
 
Die Fluggäste müssen außerdem
  • alle mitgeführten Flüssigkeiten an der Kontrollstelle aus dem Handgepäck nehmen und dem Kontrollpersonal zur Röntgenkontrolle übergeben;
  • Mäntel und Jacken ausziehen - diese Kleidungstücke werden getrennt der Röntgenkontrolle unterzogen;
  • Laptops und vergleichbare elektrisch betriebene Gegenstände aus dem Handgepäck herausnehmen; sie werden ebenfalls einer separaten Röntgenkontrolle unterzogen.

Die neuen Bestimmungen gelten seit dem 6. November 2006 auf allen Flughäfen der EU und in Norwegen, Island und der Schweiz bis auf weiteres.
 
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